Fristenbuch
Berechnete Fristen
Aus den Anmeldungen berechnet PatentFlow das Prioritätsjahr, den Eintritt in die nationale (30 Monate) und regionale PCT-Phase (31 Monate), Validierung und einheitliche Wirkung des europäischen Patents, die Erfinderbenennung beim DPMA (15 Monate), Erwiderungsfristen auf Bescheide, die Jahresgebühren bei DPMA, EPA, Gebrauchsmustern und USPTO sowie das Ende der Einspruchsfrist. Verfahren und Arbeitnehmererfindungen kommen mit eigenen Fristen hinzu.
Das Fristenbuch
Verbindlich wird eine berechnete Frist, wenn jemand sie ins Fristenbuch einträgt. Der Eintrag erhält eine Vorfrist (standardmäßig 14 Tage vorher, einstellbar), eine verantwortliche Person und die Vier-Augen-Prüfung: Eine zweite Person bestätigt Daten und Zuständigkeit, und wer ein Datum zuletzt geändert hat, darf es nicht prüfen. Fristen werden mit Vermerk oder Datei als Nachweis erledigt oder mit Begründung ausgetragen; jede Änderung bleibt im Verlauf.
Ergibt die Berechnung später ein anderes Datum – etwa nach einem berichtigten Anmeldetag –, zeigt der Eintrag das an; das neue Datum wird erst auf Wunsch übernommen.
Erinnerungen und Kalender
Die verantwortliche Person erhält E-Mails zur Vorfrist sowie 7, 3, 1 und 0 Tage vor Fristablauf; eine Frist, die ohne Erledigung abläuft, wird zusätzlich den Aktenverantwortlichen gemeldet. Jede Person kann ihre Fristen – oder alle, die sie sehen darf – als Kalender abonnieren; die Termine zeigen nur Aktenzeichen und Fristbezeichnung.